Als Traumatherapeutin/systemische Therapeutin und Heilpraktikerin für Psychotherapie behandle ich vorwiegend Patient*innen mit privater Kranken- oder Zusatzversicherung und Selbstzahler*innen.
Private Krankenversicherung
Wenn Sie privat krankenversichert sind, wurde im Krankenversicherungsvertrag die Übernahme für bestimmte Leistungen festgelegt. Bitte wenden Sie sich an Ihre Berater*in bei der Krankenkasse. Sie kann Ihnen mitteilen, ob Leistungen einer Heilpraktiker*in für Psychotherapie mitversichert sind, wie viele Stunden jährlich erstattet werden und wie hoch die Erstattung pro Stunde ausfällt. In Abhängigkeit vom Erstattungssatz Ihrer Privatkasse ist eine private Zuzahlung notwendig, die ich mit Ihnen vereinbare.
Beihilfe
Auch hier gibt es unterschiedliche „Ausführungsbestimmungen“ und daher keine generelle Regelung. Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Beihilfefestsetzungsstelle über die Beihilfefähigkeit von psychotherapeutischen Behandlungen von Heilpraktiker*innen und den Voraussetzungen. Wenn Sie von mir noch weitere Angaben brauchen, unterstütze ich Sie gerne. Je nach Erstattungssatz ist eine private Zuzahlung notwendig, die ich mit Ihnen vereinbare.
Gesetzliche Krankenversicherung
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie habe ich keinen Abrechnungsvertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet für Sie als Klient*in, dass Sie die Therapiestunden bei mir privat bezahlen.
Zusatzversicherungen
Bei einigen Krankenversicherungen erhalten Sie die Möglichkeit einer Zusatzversicherung, welche die Leistungen von Heilpraktiker*innen für Psychotherapie teilweise oder ganz übernehmen. Bitte informieren Sie sich daher individuell vor Behandlungsbeginn bei den jeweiligen Kassen. Gern stehe ich Ihnen hier bei Fragen zur Seite.